Leistungsgerechte vergütung nach tvöd k vka

Zulagen / 6.2 Leistungszulagen, Leistungsprämien im TVöD-VKA

(1) 1Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. 2Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und . Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung der Leistungsentgelte. Für Ärztinnen und Ärzte, für Beschäftigte der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg und im Tarifgebiet Ost beträgt das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen abweichend von Satz 1. Die Leistungsprämie ist in der Regel eine einmalige Zahlung, die im Allgemeinen auf der Grundlage einer Zielvereinbarung erfolgt; sie kann auch in zeitlicher Abfolge gezahlt werden. Die Leistungszulage ist eine zeitlich befristete, widerrufliche, in der Regel monatlich wiederkehrende Zahlung. Leistungsentgelte können auch an Gruppen von Beschäftigten gewährt werden. Leistungsentgelt muss grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein. Zielvereinbarung ist eine freiwillige Abrede zwischen der Führungskraft und einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen über objektivierbare Leistungsziele und die Bedingungen ihrer Erfüllung. Leistungsbewertung ist die auf einem betrieblich vereinbarten System beruhende Feststellung der erbrachten Leistung nach möglichst messbaren oder anderweitig objektivierbaren Kriterien oder durch aufgabenbezogene Bewertung.

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Zulagen / 6.2 Leistungszulagen, Leistungsprämien im TVöD-VKA Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.
TVöD-K / § 18 LeistungsentgeltAnstelle der öffentlichen Dienstleistungen treten die Dienstleistungen diakonischer Einrichtungen.
Zulagen / 6 Leistungszulagen, LeistungsprämienIn dieser Norm finden sich die Grundsätze zur leistungsorientierten Bezahlung und die Mindestinhalte für betriebliche Regelungen.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 18 (VKA) Leistungsentgelt

Die Verpflichtung zur leistungsorientierten Bezahlung ist in § 18 TVöD-VKA geregelt. In dieser Norm finden sich die Grundsätze zur leistungsorientierten Bezahlung und die Mindestinhalte . Variable Vergütung. Vortrag über variable Vergütung, Vergütung und Vergütungssysteme Ihre Gäste gewinnen neueste Erkenntnisse aus Studien, wertvolle Hintergrund-Informationen sowie hilfreiche Lösungen für Herausforderungen der Praxis. Unsere Keynote Speaker präsentieren dem Auditorium viele Beispiele und Praxisfälle aus langjähriger Erfahrung, stets humorvoll und unterhaltsam. Welche Inhalte sind für die Teilnehmer des Vortrags relevant: Moderne Vergütungsformen? Attraktive Benefits? Leistungsorientierte Vergütung? Zielvereinbarungsgesteuerte Vergütung? Agile Vergütungssysteme? Wege der Einführung?


(1) Anstelle von § 18 (VKA) Abs. 4 bis 7 bzw. § 18a (VKA) gelten für das Leistungsentgelt die Regelungen der nachfolgenden Absätze. (2) 1 Abweichend von § 18 (VKA) Abs. 3 Satz 2 . Der Einstieg in die leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst erfolgte mit dem Übergang vom früheren Tarifrecht BAT in den TVöD. Die leistungsorientierte Bezahlung, die zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt wird, soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Ziel des Leistungsentgelts ist es somit, den Beschäftigten in Abhängigkeit von ihrer individuellen Leistung eine Zulage oder Prämie zukommen zu lassen. Die Leistungsmessung erfolgt entweder aufgrund einer systematischen Leistungsbeurteilung oder in Abhängigkeit von vereinbarten Zielen. Die leistungsorientierte Bezahlung findet sich nur noch im Tarifbereich TVöD -VKA als zwingende Regelung. Im Bereich des Bundes ist das Leistungsentgelt seit 1. In dieser Norm finden sich die Grundsätze zur leistungsorientierten Bezahlung und die Mindestinhalte für betriebliche Regelungen. Alles Weitere ist auf die betriebliche Ebene verlagert. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, die Kriterien für die Leistungsbemessung sowie die Auszahlung des Leistungsentgelts gemeinsam mit dem Personalrat bzw.

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  • TVöD-K / § 18 Leistungsentgelt

    (1) 1 Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. 2 Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und . .

    Zulagen / 6 Leistungszulagen, Leistungsprämien

    Leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst. Inhaltsübersicht; Vorwort zur 2. Auflage; Vorwort zur 1. Auflage; Übersichtenverzeichnis; Literaturverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; . .



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