Tvöd sue weihnachtsgeld kündigung
Auf Weihnachtsgeld besteht ein Anspruch nach TVöD, wenn Sie am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst stehen. Eine Mindestbeschäftigungszeit ist nicht mehr erforderlich. Mit dem Novembergehalt — spätestens jedoch im Dezember — erfolgt in der Regel die Auszahlung von Weihnachtsgeld. Hier erfahren Sie, in welcher Höhe Ihr Weihnachtsgeld nach dem TVöD ausfällt. Wie genau beim Weihnachtsgeld die Berechnung im TVöD erfolgt, erfahren Sie hier. Für Beschäftigte nach dem TVöD ist das Weihnachtsgeld, auch Jahressonderzahlung genannt , eine planbare Zusatzzahlung, die einen nicht unerheblichen Anteil des Jahreseinkommens ausmacht.