Stufenlaufzeit bei krankheit

Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Schutzfristen nach . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 Nach unten. Autor Thema: Stufenlauflaufzeit TVÖD -Verlängerung wegen Krankeit Read times. Steve Newbie Beiträge: Hallo, ich hätte eine Frage hinsichtlich einer Verlängerung der Stufenlaufzeit. Der AG kann die Regelstufenlaufzeit verlängern bei


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Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit Die Stufenlaufzeit läuft also — trotz Krankheit — bis zu 39 Wochen weiter.
Stufenaufstieg im öffentlichen Dienst – und die Zeiten einer NichtbeschäftigungUnterbrechungen der Tätigkeit können sowohl im bestehenden Arbeitsverhältnis z.


Die gesamte Zeit der Entgeltfortzahlung und des Krankengeldzuschusszeitraumes gemäß § 22 ist Stufenlaufzeit. Die 39 Wochen-Frist beinhaltet den Entgeltfortzahlungszeitraum . Dies sind:. Bezüglich der Anrechenbarkeit von Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Zeitraum der jeweiligen Erkrankung zählt oder ob der gesamte Zeitraum der Erkrankungen zusammenzurechnen ist. Praktikabel sind die sich aus den vorgelegten Tarifbestimmungen ergebenden Folgen keinesfalls. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber die Ursache der Arbeitsunfähigkeit aus dem ärztlichen Attest nicht ableiten kann und auch die Frage, ob es sich um dieselbe oder eine andere Erkrankung handelt, nur aus medizinischer Sicht geklärt werden kann. Der Arbeitgeber hat bei Nichtkenntnis der Ursache für die Arbeitsunfähigkeit daher nur die Möglichkeit, sämtliche Zeiten der Arbeitsunfähigkeit in einer Summe zu erfassen. Bei einem Überschreiten der 39 Wochen sollte eine Mitteilung an den Beschäftigten erfolgen, dass mit jedem weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Hemmung der Stufenlaufzeit eintritt und kein Krankengeldzuschuss gezahlt wird. Eindeutig sind mehrere Unterbrechungszeiten aus sonstigen Gründen von mindestens 1 Monat z. Unklar ist, ob die jeweilige sonstige Unterbrechung — auch wenn sie weniger als 1 Monat beträgt — mit der nächsten sonstigen Unterbrechung zu addieren ist oder ob die jeweilige Unterbrechung generell erst je 1 Monat betragen muss, um schädlich zu sein. Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Stufenlaufzeit u.


Stufenaufstieg im öffentlichen Dienst – und die Zeiten einer Nichtbeschäftigung

Bei Leistungsminderungen, die auf einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gemäß §§ 8 und 9 SGB VII beruhen, ist diese Ursache in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Zeiten der Nichtbeschäftigung während eines Streits um den Bestand des Arbeitsverhältnisses werden daher nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Sie können aber im Wege des Schadenersatzes als Zeiten tatsächlicher Beschäftigung nachzuzeichnen sein. Die Tarifvertragsparteien sind dabei davon ausgegangen, dass die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und -quantität verbessern 1. Ein Stufenaufstieg setzt damit grundsätzlich die ununterbrochene Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe und damit die tatsächliche Arbeit der Beschäftigten voraus 2. Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nur rechtlich besteht, in denen Beschäftigte aber keine Arbeitsleistung erbringen, sind daher nach der tariflichen Konzeption grundsätzlich nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen und führen nicht zu einem früheren Stufenaufstieg 3. Die Regelung gilt für jeden Fall der Arbeitsunfähigkeit 6. Die Norm weist dem Arbeitgeber die Substratsgefahr zu, dh. Sie gewährt aber keinen eigenständigen Anspruch, sondern hält lediglich den ursprünglichen Erfüllungsanspruch aufrecht 9. Für die Höhe des Anspruchs gilt das Lohnausfallprinzip

Krankheit des Beschäftigten / 4.2 Stufenlaufzeit für Aufstieg in den Entgeltstufen anhalten

(1) 1Werden Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen . Nach Ablauf des Höchstbezugszeitraums für den Krankengeldzuschuss hat der Beschäftigte gegen den Arbeitgeber keinen Zahlungsanspruch mehr. Die Stufenlaufzeit läuft also — trotz Krankheit — bis zu 39 Wochen weiter. Bei Überschreiten dieser Frist ist die Stufenlaufzeit anzuhalten. Die über die Dauer von längstens 39 Wochen hinausgehende Krankheitszeit wird nicht mehr auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Die vor dem Anhalten der Stufenlaufzeit erworbene Stufenlaufzeit bleibt grundsätzlich erhalten. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit läuft die Stufenlaufzeit weiter. Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr? Jetzt kostenlos 4 Wochen testen. Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen.



Entgelt / 3.5.6 Unterbrechung der Tätigkeit (§ 17 Abs. 3 TVöD)

Stufenlaufzeiten sind nach dem Regelungskonzept des TVöD mit Ausnahme der in § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT enumerativ aufgezählten Fälle ausschließlich Zeiten, in denen . .



  • Stufenlaufzeit bei krankheit
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